Wollen oder müssen Sie Ihre Parzelle abgeben?

Eigentlich schade, oder?

Nun, der Verfahrensweg ist wie folgt:

 

Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.


Sie setzen ein formloses Schreiben auf,
und senden Dies per Post an den Vorstand.
Er wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Kündigungsformular zusenden..

Sie können mit einer Frist von 3 Monaten zum 30. November eines Jahres den Pachtvertrag kündigen. Die Kündigungsunterlagen müssen 3 Monate vor diesem Termin beim Bezirksverband eingereicht werden. Daher sollten Sie wenigstens 4 Monate vor diesem Termin die Unterlagen bei Ihrem Vorstand zur Bearbeitung einreichen. Das soll aber nicht heißen, daß wenn ein neuer Pächter Ihren Garten übernehmen will, das Verfahren hinausgezögert wird. Er kann den neuen Unterpachtvertrag unterzeichnen, wenn die Kündigung komplett bearbeitet ist. (In der Regel 1-2 Monate.) Nach Einreichung der Unterlagen wird eine Begehung Ihres Gartens durch Sie und ein Mitglied des Vorstandes durchgeführt. Liegen keine Beanstandungen vor gehen die Unterlagen zum Bezirksverband, der eine Schätzung des Gartens veranlasst.

Bei der Suche eines Nachnutzers sind Ihnen der Vorstand und der Bezirksverband gern behilflich, jedoch sollte es auch in Ihrem Interesse liegen, einen Nachpächter zu finden.

Übrigens: Selbst wenn Sie gekündigt haben, müssen sie die Pacht und Mitgliedsgebühr weiterzahlen, bis ein neuer Pächter gefunden wird. Dies begründet sich u.a. auf der Tatsache, daß Sie z.B. ein Haus und Pflanzungen, die geschätzt wurden, ja auch bezahlt bekommen und nicht wie bei einer gemieteten Wohnung sämtlichen Besitzstand mitnehmen.