Termine der Energie- & Wasserkommission

Ablesung der Zählerstände

Energie und Wasser

Die Energie- und Wasserkommission teilt Ihnen mit, daß die diesjährige Ablesung der Strom- und Wasserzähler durch die Abteilungsleiter bzw. deren Vertreter an folgenden Tagen erfolgt:

 

Samstag/Sonntag, den 28.08. und 29.08.2010

Samstag/Sonntag, den 11.09. und 12.09.2010

jeweils 9 00 bis 1200 Uhr

 

 

 

 

Wir bitten Sie an einem dieser Tage anwesend zu sein
und einen ungehinderten Zugang zu den Strom- und Wasserzählern zu ermöglichen.
Des Weiteren müssen die Zähler lesbar sein!
Bitte denken Sie Daran, daß es sich bei den Ablesern um ehrenamtliche Helfer handelt!
Die Veränderung der Zählerdaten bitte gesondert vermerken.

Da in den vergangenen Jahren immer wieder einige Gartenfreunde die Ablesung verzögerten
oder die Rechnungserstellung durch Unpünktlichkeit erschwerten,
wurde auf der MVV 2000 folgenden Beschluss gefaßt:

Die Gartenfreunde, die die Ablesetermine nicht einhalten, haben bis zum 12.09.2010eine Woche Zeit, nach der letzten Ablesung die Zählerstände schriftlich, mit Angabe Parzellendaten, und der Zählernummern für den Elektro- und Wasserzähler der E/W - Kommission mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, wird der Verbrauch des Vorjahres mit einem Aufschlag von 100 % in Rechnung gestellt, sowie der Elektroanschluß der Parzelle getrennt. Für die Wiederzuschaltung wird dem Gartenfreund eine Gebühr von € 50,00 in Rechnung gestellt

Achtung: Gartenfreunde, die nicht bei der Ablesung anwesend sein können,
haben die Möglichkeit einen Zettel mit den Zählerständen
in den Briefkasten des Verantwortlichen, Herrn Baumgarten,
Parzelle 28 im Grundweg einwerfen.

Letzter Termin dafür ist der 12.09.2010.

Bei den Parzellen, wo bis zu diesem Termin die Zählerstände nicht vorliegen,
wird die Parzelle vom Stromnetz getrennt.
Die Kosten für die Zuschaltung sind von dem jeweiligen Pächter der Parzelle selbst zu tragen.

 

 

Auswechseln der Elektrozähler

Wichtiger Hinweis zu den Sicherungen

Der Vorstand und die Energie- und Wasserkommission teilen Ihnen mit:

Das Verplomben eines neuinstallierten E-Zählers wird nur durch den Gartenfreund Jelen (Parz. 106) durchgeführt.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an ihn.

Das Verplomben einer neuinstallierten Wasseruhr wird nur durch den Gartenfreund Lettau, Abteilungsleiter der Abteilung IV, (Parz. 193) durchgeführt.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an ihn.

Auf Grund der begrenzten Elektroleistung je Bungalow und der Selektivität des Elektronetzes sind unbedingt folgende Sicherungsgrößen und die Anzahl im Sicherungskasten des Bungalows einzuhalten:
Bei Absicherung im Unterverteiler von
16 Ampere

maximal 6 Sicherungen je 6 A bzw. Leitungsschutzschalter B6
Bei Absicherung im Unterverteiler von
20 Ampere

maximal 2 Sicherungen je 10 A bzw. Leitungsschutzschalter B10 und maximal 4 Sicherungen je 6 A bzw. Leitungsschutzschalter B6

Außerdem sind keine Zwischensicherungen in der Stromzuführung bzw. im Sicherungskasten des Bungalows zugelassen. Bei festgestellter Zuwiderhandlung, kann die Stromzufuhr des betreffenden Bungalows unterbrochen werden.